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Wir handeln gemäß Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung ( GewO) vom Landkreis Holzminden Der Oberkreisdirektor seit dem 28.01.2000 für Michael H. Arnhold
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City-Liegenschaften ARNHOLD & ARNHOLD Immobiliengesellschaft
bR AGB'sAllgemeine Geschäftsbedingungen der City-Liegenschaften
ARNHOLD & ARNHOLD Immobiliengesellschaft bR für
die Internetplattform www.immobilien-im-weserbergland.de(
City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR -Partnerschaften und
Werbeflächen).
1.
Vertragsgegenstand Die City-Liegenschaften
Immobiliengesellschaft bR betreibt unter der Internetadresse
www.immobilien-im-weserbergland.de eine Plattform rund um die
Immobilie, auf der gewerbliche Anbieter (Makler, Bauträger etc.)
sowie Privatanbieter ihre Immobilienangebote präsentieren
können. Immobilienangebote in diesem Sinne sind
Immobilienobjekte, die entweder real existieren oder für die in
Verbindung mit einem bestimmten Grundstück eine Baugenehmigung
bzw. eine durch die zuständige Baubehörde nach Fristablauf
unwidersprochene Bauanzeige vorliegt und die für den Verkauf
oder die Vermietung verfügbar sind. Für Typen- und
Fertighausangebote gilt ergänzend Buchstabe g). Gegenstand
des Vertrages (Leistungen der City-Liegenschaften
Immobiliengesellschaft bR ) sind die vom Kunden im Rahmen von
City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR bestellten
Produkte. Hierfür gilt folgendes:a) Einstellen von Immobilien
(Teil der City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR
-Partnerschaft) Der Kunde kann eine bestimmte Anzahl von
Immobilienangeboten in www.immobilien-im-weserbergland.de über
einen eigenen Onlinezugang erfassen und einstellen (Onlineerfassung).
. .Die vom Kunden eingestellten Immobilienangebote sind über die
allgemeine Suchfunktion von www.immobilien-im-weserbergland.de neben
allen anderen Immobilienangeboten erreichbar.b) Homepageerstellung
gegen Entgeld und Einrichtung einer SUB-Domain Die
City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR programmiert auf
Wunsch einmalig eineStandard-Homepage (1 Seite) für den
Kunden auf Grundlage der von diesem übermittelten Daten (Texte
und Bilder) und vergibt hierzu eine Subdomain unter
www.immobilien-im-weserbergland.de. Für Inhalt und
Richtigkeit der übergebenen Daten ist ausschließlich der
Kunde verantwortlich. Die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft
bR ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten
Kundendaten sachlich und inhaltlich zu prüfen. Daten, deren
Veröffentlichung auf der vertragsgegenständlichen Homepage
gegen ein Gesetz verstoßen würde, werden von der
City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR nicht
verarbeitet, wenn seitens der City-Liegenschaften
Immobiliengesellschaft bR dieser Umstand erkannt wird. Hiermit
ist keine Pflicht der City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR
gegenüber dem Kunden verbunden, die zur Verfügung
gestellten Daten auf eventuelle Rechtswidrigkeit hin zu überprüfen.
Die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR haftet in
soweit nur für die ordnungsgemäße Homepageerstellung
nach den anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses. Änderungen der Homepage können auf
Wunsch des Kunden gegen Entgelt durchgeführt werden.d)
Bannerwerbung/Sponsoring Die City-Liegenschaften
Immobiliengesellschaft bR schaltet und platziert Werbeflächen
(sog. Banner und Sponsorflächen) an den vereinbarten Stellen auf
www.immobilien-im- weserbergland.de. Als Vertragspflicht trifft die
City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR insoweit die
fachgerechte Einbindung des Banners nach dem Stand der Technik bei
Vertragsschluss.e) Setzen von Links Soweit der Kunde bereits
eine eigene Homepage bzw. Internetadresse (URL = Unified Resource
Locator) besitzt, besteht die Möglichkeit, einen
kostenpflichtigen Link von der Adresse oder seinem Werbebanner auf
www.immobilien-im-weserbergland.de zu der URL der Kunden zu setzen,
d.h. der Nutzer kann durch Anklicken von Adresse oder Banner des
Kunden über immobilien-im-weserbergland.de auf dessen Homepage
bzw. URL gelangen, auch wenn diese nicht von der City-Liegenschaften
Immobiliengesellschaft bR gespeichert und verwaltet wird. Die
vertragliche Leistung der City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft
bR besteht insoweit ausschließlich im fachgerechten
Setzen des Links; die Abrufbarkeit der so angewählten URL zu
gewährleisten ist nicht Vertragspflicht der City-Liegenschaften
Immobiliengesellschaft bR .f) Hosting Die City-Liegenschaften
Immobiliengesellschaft bR hält das übergebene
Angebot des Kunden, die Kundenhomepage und Werbeflächen - ggf.
mit Link - als Webhosting-Provider auf ihren Servern gespeichert und
abrufbereit (sog. Hosting). Die City-Liegenschaften
Immobiliengesellschaft bR schuldet nicht die Übermittlung
der Information an den abrufenden Nutzer; dies ist ausschließlich
Sache des durch den Nutzer beanspruchten Netzbetreibers.Die
City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR gewährleistet
eine Mindestverfügbarkeit der Daten von 98 % der Vertragsdauer.
Bei Störungen des Serverbetriebes wird die
City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR um unverzügliche
Beseitigung bemüht sein. Notwendige Unterbrechungen des
Serverbetriebes wird die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft
bR nach Möglichkeit außerhalb der
Hauptgeschäftszeiten (zwischen 21 und 6 Uhr sowie an Sonn- und
Feiertagen) durchführen. Die Server der City-Liegenschaften
Immobiliengesellschaft bR sind nach dem bei Vertragsschluss
üblichen Stand der Technik mit Sicherungseinrichtungen gegen
Datenverlust, unbefugten Datenzugriff und Virenbefall ausgerüstet.g)
Typen- und Fertighäuser Typen- und Fertighausangebote
können durch den Kunden ausschließlich in der vorgesehenen
Rubrik auf der Internetplattfom ww.immobilien-im-weserbergland.de
präsentiert werden.
2. Zugesicherte Eigenschaften Die
City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR sichert für
keine seiner vertraglichen Leistungen besondere Eigenschaften (z.B.
Werbewirksamkeit, Umsatz- und Gewinnverbesserung) zu.
3. Ausführungsfrist Die übernommenen
Leistungen führt die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft
bR innerhalb von maximal 4 Wochen ab Datum der
Auftragsbestätigung und Vorliegen aller vom Kunden benötigten
Daten aus.4. Haftung
a) Für etwaige Schäden haftet die
City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR für sich und
ihre Erfüllungsgehilfen - gleich aus welchem Rechtsgrund
einschließlich unerlaubter Handlung - nur, falls die
City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR oder ihre
Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht
(Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden
Weise verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz der City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR oder
ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt
die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht
(Kardinalpflicht) nicht in grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Weise, so ist die Haftung durch die City-Liegenschaften
Immobiliengesellschaft bR auf solch typische Schäden
begrenzt, die für die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft
bR bei Vertragsschluss vernünftiger Weise voraussehbar
waren. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für den
Schadensumfang. In den vorgenannten Fällen ist die Haftung für
einen Vermögensschaden auf EUR 2.500,00 beschränkt. Die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht beim Fehlen
zugesicherter Eigenschaften und einer Haftung der
City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR nach dem
Produkthaftungsgesetz.
b) Für den Inhalt der mit Hilfe des von der
City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR gesetzten Links
anwählbaren URL (Ziffer 1e) dieser Allgemeinen
Vertragsbedingungen) ist ausschließlich der Kunde
verantwortlich. Soweit die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft
bR eine Haftung gegenüber einem Dritten aufgrund der
Verlinkung zu einem in irgendeiner Form rechtswidrigen Inhalt treffen
sollte, ist der verantwortliche Kunde verpflichtet, die
City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR von allen hieraus
resultierenden Schäden freizustellen.
5. Rechnungsstellung/Preisänderung
a) Die Vergütung der Leistung der
City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR wird mit
Rechnungsstellung für die Vertragslaufzeit (Ziffer 7.) bzw.
den jeweiligen Verlängerungszeitraum vorschüssig zur
Zahlung fällig. Soweit abweichend hiervon eine monatliche
Zahlungsweise vereinbart ist, ist die City-Liegenschaften
Immobiliengesellschaft bR berechtigt, im Falle eines
Rückstandes des Kunden mit einer fälligen Zahlung von mehr
als 30 Tagen das gesamte Entgelt für die verbleibende
Laufzeitperiode insgesamt vorschüssig zur Zahlung zu verlangen.
b) Es gelten die jeweiligen Listenpreise der
City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR , die berechtigt ist,
Preisänderungen zum Beginn der nächsten Laufzeitperiode
vorzunehmen.
c) Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung
von mehr als 10% des zuletzt gültigen Preises innerhalb von 12
Monaten ein Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der beabsichtigten Preiserhöhung zu; dieses
Kündigungsrecht ist durch den Kunden mit einer Frist von einem
Monat ab Mitteilung der Preiserhöhung auszuüben.
6. Zahlungsverzug/Sperre/Löschen von
Inhalten
a) Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht
unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der
Zahlungsforderung der City-Liegenschaften
Immobiliengesellschaft bR wegen einer wesentlichen Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse des Kunden im Sinne von §
321 BGB ist die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR
berechtigt, die vertragliche Leistung einzustellen, bis der Kunde
seine fälligen Verbindlichkeiten gezahlt hat. Den Anspruch auf
die Gegenleistung verliert die City-Liegenschaften
Immobiliengesellschaft bR dadurch nicht.
b) Die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft
bR ist berechtigt, durch den Kunden eingebrachte Inhalte, die
keine Angebote im Sinne dieses Klauselwerkes darstellen, die nicht
oder nicht mehr als Immobilienangebot für Kauf oder Miete
verfügbar sind oder die gegen ein Gesetz oder die guten Sitten
verstoßenganz oder teilweise von der Plattform
www.immobilien-im-weserbergland.de zu entfernen. Des Weiteren kann
die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR Darstellungen
ablehnen oder löschen, die die werbliche Darstellung des
Unternehmens des Kunden gegenüber den Objektangeboten als
solchen unangemessen in den Vordergrund rücken (z.B.
Logoeinblendungen). Der Kunde wird von der City-Liegenschaften
Immobiliengesellschaft bR über die erfolgte Löschung
informiert.
7. Verlängerung der Vertragslaufzeit. Die
Vertragslaufzeit beträgt im Höchstfall 6 Monate. Der
Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate, soweit
er nicht 1 Monat vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien gekündigt
wird.8. Mehrfachplatzierung Die City-Liegenschaften
Immobiliengesellschaft bR ist berechtigt, aber nicht
verpflichtet, die vom Kunden eingestellten Immobilienangebote auch
über andere Websites als www.immobilien-im-weserbergland.de
erreichbar zu machen sowie über Printmedien unter Abänderung
der formalen Darstellung zu veröffentlichen.9. Sonstige
Bestimmungen a) Änderungen und Ergänzungen des
Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für
einen Verzicht auf diese Schriftformerfordernis. b)
Gerichtsstand ist Hannover, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des §
38 ZPO ist. c) Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen. Stand: 1. Januar 2008
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