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Ferienhaus am Arnumer See
Hannover und Umgebung (07.06.2010)


 
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Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen PDF Drucken E-Mail

 

 

Wir handeln gemäß Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung ( GewO) vom Landkreis Holzminden Der Oberkreisdirektor seit dem 28.01.2000   für Michael H. Arnhold

 

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City-Liegenschaften ARNHOLD & ARNHOLD Immobiliengesellschaft bR AGB'sAllgemeine Geschäftsbedingungen der City-Liegenschaften ARNHOLD & ARNHOLD  Immobiliengesellschaft bR  für die Internetplattform www.immobilien-im-weserbergland.de( City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR -Partnerschaften und Werbeflächen).

1. Vertragsgegenstand Die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR betreibt unter der Internetadresse www.immobilien-im-weserbergland.de eine Plattform rund um die Immobilie, auf der gewerbliche Anbieter (Makler, Bauträger etc.) sowie Privatanbieter ihre Immobilienangebote präsentieren können. Immobilienangebote in diesem Sinne sind Immobilienobjekte, die entweder real existieren oder für die in Verbindung mit einem bestimmten Grundstück eine Baugenehmigung bzw. eine durch die zuständige Baubehörde nach Fristablauf unwidersprochene Bauanzeige vorliegt und die für den Verkauf oder die Vermietung verfügbar sind. Für Typen- und Fertighausangebote gilt ergänzend Buchstabe g). Gegenstand des Vertrages (Leistungen der City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  ) sind die vom Kunden im Rahmen von City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR   bestellten Produkte. Hierfür gilt folgendes:a) Einstellen von Immobilien (Teil der City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR -Partnerschaft) Der Kunde kann eine bestimmte Anzahl von Immobilienangeboten in www.immobilien-im-weserbergland.de über einen eigenen Onlinezugang erfassen und einstellen (Onlineerfassung). . .Die vom Kunden eingestellten Immobilienangebote sind über die allgemeine Suchfunktion von www.immobilien-im-weserbergland.de neben allen anderen Immobilienangeboten erreichbar.b) Homepageerstellung gegen Entgeld und Einrichtung einer SUB-Domain Die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  programmiert auf Wunsch einmalig  eineStandard-Homepage (1 Seite) für den Kunden auf Grundlage der von diesem übermittelten Daten (Texte und Bilder) und vergibt hierzu eine Subdomain unter www.immobilien-im-weserbergland.de. Für Inhalt und Richtigkeit der übergebenen Daten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Kundendaten sachlich und inhaltlich zu prüfen. Daten, deren Veröffentlichung auf der vertragsgegenständlichen Homepage gegen ein Gesetz verstoßen würde, werden von der City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  nicht verarbeitet, wenn seitens der City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  dieser Umstand erkannt wird. Hiermit ist keine Pflicht der City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  gegenüber dem Kunden verbunden, die zur Verfügung gestellten Daten auf eventuelle Rechtswidrigkeit hin zu überprüfen. Die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  haftet in soweit nur für die ordnungsgemäße Homepageerstellung nach den anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Änderungen der Homepage können auf Wunsch des Kunden gegen Entgelt durchgeführt werden.d) Bannerwerbung/Sponsoring Die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  schaltet und platziert Werbeflächen (sog. Banner und Sponsorflächen) an den vereinbarten Stellen auf www.immobilien-im- weserbergland.de. Als Vertragspflicht trifft die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  insoweit die fachgerechte Einbindung des Banners nach dem Stand der Technik bei Vertragsschluss.e) Setzen von Links Soweit der Kunde bereits eine eigene Homepage bzw. Internetadresse (URL = Unified Resource Locator) besitzt, besteht die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Link von der Adresse oder seinem Werbebanner auf www.immobilien-im-weserbergland.de zu der URL der Kunden zu setzen, d.h. der Nutzer kann durch Anklicken von Adresse oder Banner des Kunden über immobilien-im-weserbergland.de auf dessen Homepage bzw. URL gelangen, auch wenn diese nicht von der City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  gespeichert und verwaltet wird. Die vertragliche Leistung der City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  besteht insoweit ausschließlich im fachgerechten Setzen des Links; die Abrufbarkeit der so angewählten URL zu gewährleisten ist nicht Vertragspflicht der City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR .f) Hosting Die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR   hält das übergebene Angebot des Kunden, die Kundenhomepage und Werbeflächen - ggf. mit Link - als Webhosting-Provider auf ihren Servern gespeichert und abrufbereit (sog. Hosting). Die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  schuldet nicht die Übermittlung der Information an den abrufenden Nutzer; dies ist ausschließlich Sache des durch den Nutzer beanspruchten Netzbetreibers.Die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  gewährleistet eine Mindestverfügbarkeit der Daten von 98 % der Vertragsdauer. Bei Störungen des Serverbetriebes wird die  City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR um unverzügliche Beseitigung bemüht sein. Notwendige Unterbrechungen des Serverbetriebes wird die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  nach Möglichkeit außerhalb der Hauptgeschäftszeiten (zwischen 21 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) durchführen. Die Server der City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  sind nach dem bei Vertragsschluss üblichen Stand der Technik mit Sicherungseinrichtungen gegen Datenverlust, unbefugten Datenzugriff und Virenbefall ausgerüstet.g) Typen- und Fertighäuser Typen- und Fertighausangebote können durch den Kunden ausschließlich in der vorgesehenen Rubrik auf der Internetplattfom ww.immobilien-im-weserbergland.de präsentiert werden.

2. Zugesicherte Eigenschaften Die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR   sichert für keine seiner vertraglichen Leistungen besondere Eigenschaften (z.B. Werbewirksamkeit, Umsatz- und Gewinnverbesserung) zu.
3. Ausführungsfrist Die übernommenen Leistungen führt die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  innerhalb von maximal 4 Wochen ab Datum der Auftragsbestätigung und Vorliegen aller vom Kunden benötigten Daten aus.4. Haftung 
a) Für etwaige Schäden haftet die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  für sich und ihre Erfüllungsgehilfen - gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung - nur, falls die  City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht in grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Weise, so ist die Haftung durch die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  auf solch typische Schäden begrenzt, die für die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  bei Vertragsschluss vernünftiger Weise voraussehbar waren. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für den Schadensumfang. In den vorgenannten Fällen ist die Haftung für einen Vermögensschaden auf EUR 2.500,00 beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften und einer Haftung der  City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR nach dem Produkthaftungsgesetz.
b) Für den Inhalt der mit Hilfe des von der City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  gesetzten Links anwählbaren URL (Ziffer 1e) dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Soweit die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  eine Haftung gegenüber einem Dritten aufgrund der Verlinkung zu einem in irgendeiner Form rechtswidrigen Inhalt treffen sollte, ist der verantwortliche Kunde verpflichtet, die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  von allen hieraus resultierenden Schäden freizustellen.
5. Rechnungsstellung/Preisänderung 
a) Die Vergütung der Leistung der City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  wird mit Rechnungsstellung für die Vertragslaufzeit (Ziffer 7.) bzw. den jeweiligen Verlängerungszeitraum vorschüssig zur Zahlung fällig. Soweit abweichend hiervon eine monatliche Zahlungsweise vereinbart ist, ist die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  berechtigt, im Falle eines Rückstandes des Kunden mit einer fälligen Zahlung von mehr als 30 Tagen das gesamte Entgelt für die verbleibende Laufzeitperiode insgesamt vorschüssig zur Zahlung zu verlangen. 
b) Es gelten die jeweiligen Listenpreise der City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR , die berechtigt ist, Preisänderungen zum Beginn der nächsten Laufzeitperiode vorzunehmen.
 c) Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung von mehr als 10% des zuletzt gültigen Preises innerhalb von 12 Monaten ein Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der beabsichtigten Preiserhöhung zu; dieses Kündigungsrecht ist durch den Kunden mit einer Frist von einem Monat ab Mitteilung der Preiserhöhung auszuüben.
6. Zahlungsverzug/Sperre/Löschen von Inhalten 
a) Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung der  City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden im Sinne von § 321 BGB ist die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  berechtigt, die vertragliche Leistung einzustellen, bis der Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten gezahlt hat. Den Anspruch auf die Gegenleistung verliert die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  dadurch nicht. 
b) Die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  ist berechtigt, durch den Kunden eingebrachte Inhalte, die keine Angebote im Sinne dieses Klauselwerkes darstellen, die nicht oder nicht mehr als Immobilienangebot für Kauf oder Miete verfügbar sind oder die gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßenganz oder teilweise von der Plattform www.immobilien-im-weserbergland.de zu entfernen. Des Weiteren kann die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  Darstellungen ablehnen oder löschen, die die werbliche Darstellung des Unternehmens des Kunden gegenüber den Objektangeboten als solchen unangemessen in den Vordergrund rücken (z.B. Logoeinblendungen). Der Kunde wird von der City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  über die erfolgte Löschung informiert.
7. Verlängerung der Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit beträgt im Höchstfall 6 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate, soweit er nicht 1 Monat vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird.8. Mehrfachplatzierung Die City-Liegenschaften Immobiliengesellschaft bR  ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden eingestellten Immobilienangebote auch über andere Websites als www.immobilien-im-weserbergland.de erreichbar zu machen sowie über Printmedien unter Abänderung der formalen Darstellung zu veröffentlichen.9. Sonstige Bestimmungen a) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf diese Schriftformerfordernis. b) Gerichtsstand ist Hannover, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des § 38 ZPO ist. c) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Stand: 1. Januar 2008